Kannte man früher nur Rufmordkampagnen aus dem Umkreis, so hat sich die Lage heutzutage weitaus ausgedehnt und verschlechtert. Heutzutage wird immer mehr die Anonymität des Internets ausgenutzt, um seine Ziele durchzusetzen. Manchmal sind es nur verlorene Liebschaften, oder eben auch unliebsame Konkurrenten im kommerziellen Bereich. Die Palette ist breit und betrifft alle sozialen Schichten.
Die wohl am bekannteste Art seine sogenannten Gegner einzuschüchtern, ist FUD. Hierbei wird sehr oft die Unwissenheit und gewisse Ängste ausgenutzt. Bei richtiger Argumentation, scheint es oftmals keine Alternativen zu geben und man fügt sich.
Immer bekannter wird das sogenannte Stalking, dem Nachstellen von Personen. Im Internet spricht man häufig von Cyberstalking. Bei letzterem ist es leider einfach, gegen andere vorzugehen und viele bleiben dabei unter Verwendung spezieller Techniken wie Proxyservern, geänderter Namen uvm. anonym. Der Schaden der Betreffenden, ist hier ebenfalls nicht zu unterschätzen. Je nach Zielgruppe, in psychologischer oder finanzieller Hinsicht.
Ein weiters Phänomen sind die sogenannten Cyberbullies und Griefer. In etwa vergleichbar mit Störenfrieden auf Kinderspielplätzen. Haben sie erstmal ihren Hort gefunden, können ganze Communities, Spielegemeinschaften u.a. gesprengt werden. Oft werden auch Opfer zum Täter.
Mittlerweile wurde auch seitens der Bundesregierung dahingehend gehandelt und ein Stalkingparagraph beschlossen. Nach der Zustimmung des Bundesrates, ist es seit März in Kraft getreten.
§ 238 Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt, und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.Quelle: www.jurablogs.com
Vielleicht nicht so wie es sich manch einer wünschen würde, aber wenigsten ein Anfang und ein Schritt in die richtige Richtung.
Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen. Es kann jeden treffen. Es muss auch nicht immer zwangsläufig ein Grund vorliegen, um Opfer solcher Straftaten zu werden. Gerade beim Cyberstalking, immer einen kühlen Kopf bewahren und sich nicht einschüchtern lassen. Beweise sammeln, niemals direkt auf diverse Kampagnen eingehen und konsequent dagegen vorgehen.
Für Betroffene kann ich nur die Initiative gegen Rufmord im Internet empfehlen.
Link: www.internetvictims.de
Sehr informativ und kompetente Ansprechpartner (aus eigener Erfahrung).
Man sollte dies nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich an die Neuerungen unserer Zeit anpassen und dagegen gewappnet sein.
So bis irgendwann …